Seebecken-Seilbahn: Das Bundesverwaltungsgericht weist die Beschwerde der Anwohner ab
Beim Bundesamt für Verkehr (BAV) ist auf die geplante Seilbahn zwischen dem Mythenquai und dem Zürichhorn eine Einsprache von 17 Personen eingegangen. Die 17 Privatpersonen führten verschiedene Argumente zu Lärm, Verkehrszunahme, Parkplatzknappheit und weiteren Punkten ins Feld. Das BAV ist darauf zurecht nicht eingegangen.